1. Gegen das Ziel einer Firma, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Unterstützung Auszubildender zu gewährleisten, ist nichts einzuwenden, sofern die Persönlichkeit der betroffenen Personen respektiert wird. Dass Drogenkonsum am Arbeitsplatz gravierende Folgen haben kann, wie z. B. erhöhtes Unfallrisiko, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des Arbeitsklimas, die finanziellen Einbussen des Unternehmens, die Gesundheit der anderen Mitarbeiter, usw., ist unbestritten. Ein Unternehmen ist demzufolge grundsätzlich berechtigt, Massnahmen zu treffen, um ihren Mitarbeitern und Lehrlingen die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu bieten (vgl. Art.