Die Verweigerung eines Drogentests stellt an sich einen Verstoss gegen die vereinbarten Abmachungen dar. Bis heute sind keine Testsverweigerungen vorgekommen. Zum Schluss sichert X zu, dass Ihre Betriebsärzte dem Arztgeheimnis unterstehen. Letztere dürfen einen positiven Befund eines Drogentests der Lehrlingsleitung mitteilen. 3. In der Folge fand eine Besprechung zwischen X und uns statt. X erörterte Ihren Standpunkt und ersuchte uns, die Empfehlung zurückzuziehen.