Mit Schreiben vom 17. Januar 2000 hat X zu den gestellten Fragen Stellung genommen. Das Drogenkonzept wird im wesentlichen mit dem Bestreben gerechtfertigt, den Auszubildenden eine drogenfreie Lehrzeit anzubieten sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an allen Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Die Drogentests finden bei der ärztlichen Eignungsuntersuchung im Rahmen der Rekrutierung, bei Lehrbeginn sowie stichprobenartig während der ganzen Lehre statt. Ausserdem führt X aus, die Lehrlingen werden beim Antritt der Lehrstelle über die Drogentests informiert. Die Verweigerung eines Drogentests stellt an sich einen Verstoss gegen die vereinbarten Abmachungen dar.