2. Die Schweizerische Post ändert Ihre Tarife folgendermassen: Kundinnen und Kunden, die eine Adressaktualisierung für Dritte untersagen, bezahlen für den Nachsendeauftrag für dieselbe Zeitspanne maximal den doppelten Preis gegenüber denjenigen, welche die Adressaktualisierung für Dritte erlauben. 3. Denjenigen Kundinnen und Kunden, die seit dem 1. Januar 2001 einen Nachsendeauftrag ohne Adressaktualisierung erteilt haben, ist der zuviel bezahlte Betrag zurückzuerstatten.