Der EDSB weist zusätzlich darauf hin, dass es aus der Sicht des Datenschutzes wünschbar wäre, die Untersagung einer Datenbearbeitung (Ausübung des datenschutzrechtlichen Abwehrrechtes) kostenlos anzubieten, wie dies beispielsweise die Deutsche Post AG tut (kostenlose ähnliche Nachsendedienstleistung, mit oder ohne Untersagung einer Adressaktualisierung). Betreffend die Kostenlosigkeit der Ausübung der datenschutzrechtlichen Abwehrrechte siehe auch das Urteil der Eidg.