Wie die Schweizerischen Post dem EDSB versichert hat, findet weder bei «X Ja» noch bei «X Nein» eine Weitergabe an Dritte statt. Der Eindruck, dass die Post mit verwirrlichen Formulierungen versucht, den Kunden zum Ankreuzen des «X Ja» zu bewegen, kann nicht ganz von der Hand gewiesen werden. Daher muss eine verständliche Aussage (z.B. «Einer Person, die nicht über Ihre alte Adresse verfügt, geben wir keine Ihrer Adressen bekannt») in den ersten Abschnitt des Merkblattes (gültig für «X Ja» und «X Nein») eingefügt werden. Aussagen über Weitergabe, Verkauf oder Vermietung unter den Titeln «X Ja» und «X Nein» sind zu streichen.