5. Ab dem 1. Januar 2001 hat die Schweizerische Post ihr neues Formular eingeführt, das die Untersagungsmöglichkeit der Adressaktualisierung für Dritte wie folgt erwähnt: «Darf dem Absender, der noch über Ihre alte Adresse verfügt, die neue Postadresse bekannt gegeben werden ? o Ja o Nein».