Am 27. Dezember 2000 hat die Post dem EDSB die definitiven Formulare (gültig ab 1. Januar 2001 / siehe Punkt 5 unten) zur Information zugestellt, die nur einen Teil der Forderungen des EDSB berücksichtigen. Am 10. Januar 2001 hat der EDSB von der Post Erklärungen über noch hängige Punkte verlangt (Zugänglichmachung der Daten via das Internet-Portal «Yellowworld» der Post). Des Weiteren hat der EDSB erneut die unpräzisen Formulierungen des Formulars bzw. des Merkblattes kritisiert und Änderungsvorschläge gemacht.