4. In den Formularen, die bis Ende 2000 verwendet wurden, war die Untersagungsmöglichkeit der Adressaktualisierung für Dritte nicht erwähnt. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat bei der Schweizerische Post wiederholt in dieser Sache interveniert. Nach einer Anzahl von Sitzungen und Briefwechseln mit der Schweizerischen Post, hat der EDSB am 10. November 2000 Änderungsvorschläge zu den Postformularentwürfen gemacht, die die Post dem EDSB am 2. November 2000 zugestellt hatte: