I. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte stellt fest: 1. Die Schweizerische Post bietet ihren Kundinnen und Kunden den sog. Nachsendeauftrag (Formular 01 «Nachsendeauftrag für Postsendungen / Wohnungswechsel») an. Nach einem Wohnungswechsel werden die Postsendungen, die noch an die ehemalige Anschrift adressiert werden, an das neue Domizil geleitet.