Koordinationskommission für Arbeitssicherheit). Nur in Ausnahmefällen, sofern es zur Abklärung einer speziellen Sachlage erforderlich ist, darf der Arbeitgeber bzw. die Abteilung Sicherheits- und Gesundheitsprävention des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe mit betroffenen Personen Kontakt aufnehmen. Bei der in Frage stehenden CD-ROM handelt es sich hingegen u. a. um ein Programm zur systematischen, personenbezogenen Erfassung und Auswertung von Gesundheitsdaten.