2. Das Festhalten eines jährlichen Budgets an Krankheitstage ist ebenso unzulässig, weil dadurch gesundheitlich schwächerer Menschen, die öfters abwesend sind, diskriminiert werden können. Die Behauptung der X, die fragliche Datenbearbeitung sei gegenüber gesundheitlich schwächeren Angestellten nicht diskriminierend, weil für solche Angestellten individuelle Krankheitsbudgets geschaffen werden können, widerspricht der in der Einführung des Bookletts zur CD-ROM festgehaltenen Zielsetzung der Reduktion der Absenzen.