Bagatellfälle (z. B. Grippe) werden vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber meistens bekannt gegeben. Die systematische Erfassung dieser Daten entbehrt jedoch eines Rechtfertigungsgrundes. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten darf der Arbeitgeber vom Arzt nur einen Arztbefund bekommen („krank“ oder „geeignet/ungeeignet“ für eine Stelle). Zulässig ist hingegen die Erfassung der Anzahl Absenztage wegen Krankheit (ohne Spezifikationen). 2. Das Festhalten eines jährlichen Budgets an Krankheitstage ist ebenso unzulässig, weil dadurch gesundheitlich schwächerer Menschen, die öfters abwesend sind, diskriminiert werden können.