Daraus können nach Meinung des EDSB diskriminierende Rückschlüsse gezogen werden. Die systematische Erfassung anderer Abwesenheitsgründe durch den Arbeitgeber (z. B. Ferien, Militär, usw.) wird vom EDSB nicht beanstandet. 4. Die X vertritt im Wesentlichen die Auffassung, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, Krankheitsdiagnosen systematisch zu bearbeiten. Gesundheitsdaten seien für den Arbeitgeber auch deswegen wichtig, weil Letzterer über die Weiterbeschäftigung eines   2