Ausserdem sieht die CD-ROM die Möglichkeit des Datenaustausches mit anderen Datenbanken vor. Die CD-ROM ist nach Angaben der X als Kontrollinstrument des Arbeitgebers über die Abwesenheiten seiner Angestellten konzipiert und soll sowohl den Gesundheitsschutz fördern als auch die Abwesenheiten am Arbeitsplatz reduzieren. 3. Für den EDSB ist die CD-ROM als Gesundheitsmassnahme nicht geeignet.