Die PTT Telecom weist jeden Telekommunikationsabonnenten in einem Schreiben auf die Rufnummernanzeige im SwissNet/ISDN sowie auf die Möglichkeit der Rufnummernunterdrückung hin. 4. In den Telekommunikationsverzeichnissen werden bei jedem ISDN-Anschluss ein für die Verzeichnis-Benutzer verständlicher Hinweis angebracht, dass eine Rufnummernanzeige in Betracht kommt. 5. Die PTT Telecom teilt bis zum 15. April 1996 dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten mit, ob sie diese Empfehlung annimmt oder ablehnt. 6. Diese Empfehlung wird der PTT Telecom sowie dem Generalsekretariat des EVED mitgeteilt.