Ein Eingriff in diese Rechte wäre nur aufgrund einer ausdrücklichen hinreichenden gesetzlichen Grundlage zulässig, da es sich um Grundrechte handelt, die bis anhin gewährleistet waren. 8. Die PTT Telecom informieren ihre Kunden, die nicht über ein SwissNet/ISDN-Abonnement verfügen, nicht in einer einheitlichen, für alle Telekommunikationsteilnehmer gleich verständlichen und einfachen Form über die Folgen von SwissNet/ISDN sowie die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummernanzeige, so dass die für die Wahrung der Rechte erforderliche allgemeine Information und Transparenz nicht gewährleistet ist.