• den Abonnenten keine Gebühren als Hemmschwelle von der Wahrung seiner Rechte, die bis zur Einführung von ISDN selbstverständlich und kostenlos war, abhalten. 7. Ein Eingriff in diese Rechte wäre nur aufgrund einer ausdrücklichen hinreichenden gesetzlichen Grundlage zulässig, da es sich um Grundrechte handelt, die bis anhin gewährleistet waren.