• bereits durch die Rufnummernanzeige, erst recht aber bei Verwendung entsprechender Software auch Drittpersonen ohne Kenntnis und Einwilligung des Anrufenden erfahren können, wer angerufen hat; • bei Inanspruchnahme von gewissen Hilfsorganisationen wie Anonyme Alkoholiker, AIDS-Hilfe, Kinder-Sorgentelefon, Seelsorge die Anonymität des Anrufenden nicht gewährleistet wäre. 6. Diese Rechte können nur ausgeübt und wahrgenommen werden, wenn • für alle Telekommunikationsabonnenten die Möglichkeit besteht, die Rufnummernanzeige zu unterdrücken,