für diese einzelfallweise Unterdrückung der Rufnummernanzeige hat der Anrufende jedoch eine einmalige Gebühr zu entrichten. 3. Die Anzeige der Rufnummer des von einem analogen Apparat ausgehenden Anrufs, der über eine digitale Telefonzentrale vermittelt wird, kann permanent, das heisst auf Dauer, gegen Entrichtung einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Abonnementsgebühr unterdrückt werden. 4. Über die Möglichkeit der Rufnummernübertragung im SwissNet/ISDN und der Rufnummernunterdrückung informiert die PTT Telecom lediglich im PTT-Amtsblatt sowie teilweise regional.