7. Diese Empfehlung wird den Vermieter- und Mieterverbänden, welche an der Vernehmlassung teilgenommen haben, mit Erwägungen per eingeschriebenen Brief zugestellt. Die Empfehlung selbst wird zudem im Bundesblatt veröffentlicht. Personen, welche Wohnungen vermieten und denen die Empfehlung zugestellt wurde, können innerhalb von dreissig Tagen ab Zustellung der Empfehlung erklären, ob sie die Empfehlung ablehnen. Andere Personen, welche Wohnungen vermieten, können innerhalb von dreissig Tagen nach der Veröffentlichung der Empfehlung im Bundesblatt erklären, ob sie die Empfehlung ablehnen.