Die den Referenzpersonen gestellten Fragen haben sich grundsätzlich auf die Bestätigung der Angaben auf dem Anmeldeformular zu beschränken. Weitere Fragen dürfen den Referenzpersonen nur gestellt werden, wenn besondere Voraussetzungen dies erforderlich machen und der Mietinteressent vorher darüber informiert worden ist. page 13 Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte: