- die Frage nach dem Interesse an einem Koppelungsgeschäft (zum Beispiel Abschluss eines Versicherungsvertrags mit der betreffenden Liegenschaftsverwaltung). f. Referenzen Referenzen sind nur bei denjenigen Personen einzuholen, welche der Mietinteressent von sich aus auf die Frage nach Referenzen hin angibt. Referenzen sind erst einzuholen, wenn der Mietinteressent für die zu vermietende Wohnung ernsthaft in Betracht kommt. Die den Referenzpersonen gestellten Fragen haben sich grundsätzlich auf die Bestätigung der Angaben auf dem Anmeldeformular zu beschränken.