Dazu gehören: - die Frage, ob der Mietinteressent aufgrund einer Notlage oder aufgrund der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zum Abschluss des Mietvertrages gezwungen sei, - die Frage nach der Beurteilung des Preis-Leistungsverhältnisses der Wohnung, - die Frage nach der Mitgliedschaft des Mietinteressenten oder anderer Mitbewohner in einer Mieterschutzorganisation, - die Frage nach dem Bestehen chronischer Krankheiten. Nach einer allfälligen Invalidität darf nur gefragt werden, wenn dafür ein besonderer Rechtfertigungsgrund besteht, etwa weil die Wohnung nur an Invalide vermietet werden darf,