270 OR beabsichtigen könnte. Die Ausübung eines gesetzlich vorgesehenen Rechts darf aber keinen Einfluss auf die Wahl eines geeigneten Mieters haben, weshalb diese Fragen nicht gestellt werden dürfen. Dass der Mietinteressent das Recht hat, diese Fragen nicht oder falsch zu beantworten, wenn sie dennoch gestellt werden, versteht sich von selbst. Aber auch die eingangs aufgezählten Angaben dürfen nur erhoben werden, wenn dafür ein besonderer Rechtfertigungsgrund besteht.