der Grösse der Wohnung und nach der Höhe des Mietzinses einziehen, sondern sich nur nach Schwierigkeiten hinsichtlich der Zahlung der Miete und des Verhaltens des Mieters erkundigen. Neue Wohnung: Vielfach werden Fragen über die neue Wohnung gestellt. So wird zum Beispiel nach dem Verwendungszweck der Wohnung, nach der voraussichtlichen Mietdauer oder nach den Anforderungen, welche an die Wohnung gestellt werden, gefragt.