Der Vermieter darf sich nur erkundigen, ob die Kündigung vom bisherigen Vermieter ausgegangen ist und wenn ja, aus welchem Grund die Wohnung gekündigt wurde. Beim bisherigen Vermieter, beziehungsweise beim Hausmeister darf er nur Angaben über den Mietinteressenten einholen, wenn dieser ihn als Referenz angegeben hat. Aber auch dann darf er keine Erkundigungen nach page 12