In der Regel genügt aber ein Hinweis auf (fehlende) Park- und Abstellmöglichkeiten. Die Frage nach der Fahrzeugmarke und der Kontrollschildnummer darf, sofern sie einer finanziellen Abklärung dient, nur gestellt werden, wenn ein Bedarf für eine so detaillierte Abklärung besteht und sichergestellt ist, dass die Angabe auch aussagekräftig ist (wenn also auch die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug, sein Wert und allfällige finanzielle Belastungen desselben abgeklärt werden).