Die Fragen sind entsprechend zu formulieren. Muss zum Beispiel für eine schlecht lärmisolierte Liegenschaft abgeklärt werden, ob der Mietinteressent allenfalls zu laute Lebensgewohnheiten hat, so ist danach zu fragen, nicht aber selektiv auf einzelne möglicherweise laute Angewohnheiten einzugehen (unregelmässige Arbeitszeiten oder Spielen von Musikinstrumenten). Stellungnahme zu den einzelnen Angaben über die Lebensgewohnheiten: Haustiere: Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Haustieren zu erkundigen. Zulässig ist auch die Frage nach Anzahl und Art der Haustiere. Musikinstrumente: