Nicht zulässig sind hingegen nur punktuelle Fragen nach bestimmten finanziellen Belastungen, die ein einseitiges Bild der finanziellen Lage ergeben, zum Beispiel die Frage nach Eigentumsvorbehalten auf Möbeln, nach Leasing-, Abzah- lungs- und Kleinkreditverträgen oder Lohnzessionen. c. Lebensgewohnheiten Vorbemerkung: Allgemein dürfen Fragen nach den Lebensgewohnheiten nur gestellt werden, wenn ein objektiver Abklärungsbedarf besteht. Die Fragen sind entsprechend zu formulieren.