Übersteigt die Miete einen Viertel Ihres Einkommens?). Betreibungen: Ob gegen den Mietinteressenten Betreibungen hängig sind, oder in den letzten zwei Jahren hängig waren, ist ebenfalls eine zulässige Frage. Nach Betreibungen, die länger her sind, darf hingegen nicht gefragt werden. Der Auszug kann direkt beim Betreibungsamt angefordert oder vom Mietinteressenten selbst beigebracht werden. Vorzuziehen ist letztere Variante, da sie dem Mietinteressenten die Möglichkeit gibt, zum Auszug Erklärungen abzugeben. page 11