Einkommen: Die Frage nach dem Einkommen ist grundsätzlich zulässig. Wird auf eine detaillierte finanzielle Abklärung verzichtet, so reicht es, wenn der Vermieter erfährt, in welcher Einkommenskategorie sich das Einkommen bewegt (zum Beispiel Einkommen zwischen Fr. 30'000.- und Fr. 40'000.- usw., bis zu einer Höchstgrenze, die ausser bei sehr teuren Wohnungen Fr. 100'000.- nicht überschreiten sollte). Eine andere Möglichkeit besteht darin, nach dem Verhältnis zwischen Miete und Einkommen fragen (zum Beispiel in der Formulierung: Übersteigt die Miete einen Viertel Ihres Einkommens?).