Stellungnahme zu den einzelnen Angaben über die finanzielle Situation: Beruf: Die Frage ist gegenüber allen Personen im erwerbsfähigen Alter, welche den Mietvertrag mitunterzeichnen oder von Gesetzes wegen mit dem Mieter solidarisch haftbar sind, zulässig. Hingegen dürfen diese und die folgenden Angaben über weitere Personen, die den Mietvertrag nicht unterzeichnen, sei dies nun die Lebenspartnerin oder andere Mitglieder der Wohngemeinschaft, nicht erhoben werden, da dies das finanzielle Risiko des Vermieters nicht beeinflusst. Nicht zulässig ist hingegen die Frage nach der Ausbildung.