Eine so umfassende Abklärung der individuellen finanziellen Situation des Mietinteressenten ist aber nur zulässig, wenn dafür ein besonderer Rechtfertigungsgrund besteht (zum Beispiel besteht eine statutarische oder gesetzliche Bestimmung, wonach nur an Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, vermietet werden darf). Unter Umständen kann auch die Tatsache, dass die vermietete Wohnung besonders teuer ist und damit das Risiko des Vermieters besonders gross ist, eingehendere finanzielle Abklärungen rechtfertigen.