Oder der Vermieter klärt die finanzielle Situation des Mietinteressenten im Detail ab. Dann ist er berechtigt, sich nach sämtlichen Einkünften des Mieters, ebenso wie nach seinen Schulden zu erkundigen. Eine so umfassende Abklärung der individuellen finanziellen Situation des Mietinteressenten ist aber nur zulässig, wenn dafür ein besonderer Rechtfertigungsgrund besteht (zum Beispiel besteht eine statutarische oder gesetzliche Bestimmung, wonach nur an Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, vermietet werden darf).