nach dem Vermögen. Ebenso wird nach Eigentumsvorbehalten, Abzahlungsverträgen und laufenden Betreibungen gefragt, aber nicht nach Schulden im allgemeinen. Deshalb wird im folgenden von zwei Vorgehensmöglichkeiten des Vermieters ausgegangen: Entweder begnügt sich der Vermieter damit, zu wissen, ob das Einkommen des Mietinteressenten grundsätzlich und ohne Berücksichtigung der individuellen finanziellen Situation zur Leistung der Miete ausreicht. Dann genügt die Frage nach dem ungefähren Jahreseinkommen sämtlicher Personen, welche dem Mietvertrag beitreten werden und nach allfälligen Betreibungen. Oder der Vermieter klärt die finanzielle Situation des Mietinteressenten im Detail ab.