Auch nach detaillierteren Angaben, etwa über das Datum der Trauung, beziehungsweise der Scheidung darf grundsätzlich nicht gefragt werden. Nationalität: Die Nationalität kann ein besonders schützenswertes Datum sein (zum Beispiel wenn sie Rückschlüsse auf die Rassenzugehörigkeit zulässt). Die Erhebung dieser Angabe ist grundsätzlich unzulässig und nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt (zum Beispiel, wenn statutarisch ein bestimmte prozentuale Durchmischung von Schweizern und Ausländern in einer Liegenschaft vorgesehen ist).