a. Personalien Name und Vorname: Die Erhebung dieser Angaben ist für sämtliche Personen, die dem Mietvertrag als Partei beitreten werden zulässig. Adresse: Auch die Erhebung der Adresse ist für sämtliche Personen, die dem Mietvertrag als Partei beitreten werden, grundsätzlich zulässig. Hingegen darf nach der Adresse oder Telefonnummer anderer Personen (z.B. der Eltern) nur gefragt werden, wenn es dafür einen besonderen Rechtfertigungsgrund gibt. Geburtsdatum: