In bezug auf die Anmeldeformulare ist insbesondere dafür zu sorgen, dass die Angaben der Mietinteressenten nur denjenigen Personen zugänglich sind, welche die Auswahl des Mieters treffen. Dieser Personenkreis ist so klein als möglich zu halten. Es ist darauf zu achten, dass die Daten nicht unbefugten Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Ist die Wohnung, für welche die Angaben erhoben wurden, vermietet, so sind alle Angaben ausser denen des neuen Mieters unverzüglich zu vernichten. II.