Ausserdem ist die Frage nach der Familienwohnung auch für den Vermieter viel genauer. Missverständnissen kann, wie dies heute schon oft getan wird, durch Erläuterung des Begriffs "Familienwohnung" auf dem Formular vorgebeugt werden. d) Der Grundsatz der Zweckbindung schreibt vor, dass Daten nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde oder aus den Umständen ersichtlich ist. Er verbietet dem Vermieter insbesondere, die erhobenen Daten für andere Zwecke als die Auswahl eines geeigneten Mieters und den Abschluss des Mietvertrags zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.