Deshalb sind Fragen, die zum Beispiel der Abklärung dienen, ob Kinder unter genügender Aufsicht stehen oder ob die Religion oder Nationalität des Mietinteressenten zu Konflikten mit anderen Mietern Anlass geben könnte, unverhältnismässig. Ohnehin genügen die gestellten Fragen für eine seriöse Abklärung solcher Punkte zumeist nicht, stellen aber einen Eingriff in die Privatsphäre der Mietinteressenten dar. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt auch, dass die notwendigen Abklärungen auf für die betroffene Person möglichst schonende Art und Weise getroffen werden.