Hingegen kommt dem Vermieter nicht die Aufgabe zu, an Stelle des Mietinteressenten zu beurteilen, ob die Wohnung für diesen und die Bedürfnisse seiner Familie geeignet ist. Auch hat der Vermieter weder eine Polizei-, noch eine Schlichtungsfunktion zu übernehmen und ist dazu auch gar nicht in der Lage. Deshalb sind Fragen, die zum Beispiel der Abklärung dienen, ob Kinder unter genügender Aufsicht stehen oder ob die Religion oder Nationalität des Mietinteressenten zu Konflikten mit anderen Mietern Anlass geben könnte, unverhältnismässig.