zu den zwei Auswahlkriterien im einzelnen hinten, Pkt. 7 b und c. Viele der erhobenen Daten gehören nicht zu den erwähnten Auswahlkriterien. Nach ihnen darf - ob auf Anmeldeformularen oder auf andere Weise, etwa durch mündliche Fragen, oder durch Erkundigung bei Drittpersonen - grundsätzlich nur gefragt werden, wenn aufgrund besonderer objektiver Umstände die Frage für die Wahl des Mieters erforderlich ist. Beispielsweise können subventionierte Wohnungen oft nur unter bestimmten Voraussetzungen vermietet werden (Minimalanzahl von Personen für eine bestimmte Quadratmeterfläche, bestimmtes Maximaleinkommen usw.).