schützen (Art. 7 Abs. 1 DSG) Persönlichkeitsverletzungen darstellen (vgl. im einzelnen Paul-Henri Steinauer, Die Verletzung durch private Datenbearbeitung und die allfällige Rechtfertigung einer Verletzung: Einzelheiten der gesetzlichen Regelung, in: Das neue Datenschutzgesetz des Bundes, Referate der Tagungen der Hochschule St. Gallen vom 15 Oktober und 13. November 1992, herausgegeben von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer, Zürich 1993, S. 44 ff.; zit. Steinauer, Die Verletzung durch private Datenbearbeitung). Eine Persönlichkeitsverletzung entsteht auch, wenn Daten einer Person entgegen ihrem ausdrücklichen Willen bearbeitet werden (Art.