Ein Beispiel mag die Unterscheidung veranschaulichen: Schreibt sich der Vermieter das Geburtsdatum des Mieters einzig aus dem Grund auf, weil er ihm zum Geburtstag gratulieren will, so stellt dies eine Bearbeitung ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dar, auf die das Datenschutzgesetz keine Anwendung findet. Verwendet aber der Vermieter das Geburtsdatum im Auswahlverfahren bei der Wohnungsvermietung, so ist diese Datenbearbeitung dem Datenschutzgesetz unterstellt.