Sie dienen zum Teil aber auch der Erstellung von Interessentenlisten, die sich nicht auf ein konkretes Wohnobjekt beziehen, sondern in Hinblick auf in Zukunft vermietete (zur Zeit noch besetzte oder noch nicht gebaute, bzw. renovierte) Objekte zusammengestellt werden (Warteliste). 3. In der Folge einer Radiosendung im Dezember 1993 zu diesem Thema erreichten den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zahlreiche Stellungnahmen. Er führte daraufhin bei Vermieter- und Mieterverbänden eine Vernehmlassung durch.