Die Anzahl der gestellten Fragen und ihre Ausrichtung ist in der Praxis sehr unterschiedlich. Die Angaben werden in der Regel während der Verhandlungen über die Vermietung eines bestimmten Objekts, zumeist nach vorgängiger Besichtigung der Mietwohnung erhoben. Sie dienen zum Teil aber auch der Erstellung von Interessentenlisten, die sich nicht auf ein konkretes Wohnobjekt beziehen, sondern in Hinblick auf in Zukunft vermietete (zur Zeit noch besetzte oder noch nicht gebaute, bzw. renovierte) Objekte zusammengestellt werden (Warteliste).