Die Fragen beziehen sich vor allem auf die Person des Mietinteressenten, auf seine Lebensgewohnheiten, auf seine finanziellen Verhältnissen und auf seine vorherige Wohnsituation und sollen dem Vermieter ermöglichen, unter mehreren Bewerbern für eine Wohnung eine Auswahl zu treffen. Zum Teil werden auch Daten in Hinblick auf die dem Vermieter in bestimmten Gemeinden obliegende gesetzliche Pflicht zur Meldung des Einzugs von Mietern erhoben. 2. Die Anzahl der gestellten Fragen und ihre Ausrichtung ist in der Praxis sehr unterschiedlich.