{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "1994-11-21", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_19941121---Anmeldefo_1994-11-21.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/W8kmqmfQjeBl/19941121%20-%20Anmeldeformulare%20f%C3%BCr%20Mietwohnungen.pdf", "Checksum": "46cd7ad70ea7f703fefff58d04055d57"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["19941121 - Anmeldeformulare für Mietwohnungen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 21.11.1994"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 21.11.1994"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 21.11.1994"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sachverhalt vom 21. 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November 1994 betreffend Anmeldeformulare für Mietwohnungen\n\n - Nationalität, Art der Aufenthaltsbewilligung, bisherige Aufenthaltsdauer in der Schweiz\n- Heimatort, Abstammung\n- Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers, Dauer des Arbeitsverhältnisses\n- Angaben, die der detaillierten, systematischen Abklärung der finanziellen Verhältnisse des\nMietinteressenten dienen\n- Musikinstrumente\n- unregelmässige Arbeitszeiten\n- benutzte Fahrzeuge, Fahrzeugmarke, Kontrollschildnummer, Wert des Fahrzeugs\n- Anzahl Wohnungswechsel in den letzten Jahren\n- Grund des Wohnungswechsels\n- Anzahl Zimmer und Mietpreis der bisherigen Wohnung\n- Nutzung der bisherigen Wohnung\n- Verwendungszweck der neuen Wohnung\n- voraussichtliche Mietdauer\n- Anforderungen, welche an die Wohnung gestellt werden\n- Bestehen einer Invalidität (grundsätzlich nur bei Vermietung von Invalidenwohnungen)\n\n4. Folgende Angaben in keinem Fall zu erheben:\n- Besteht ein Zwang zum Abschluss des Mietvertrags aufgrund der Situation auf dem\nWohnungsmarkt oder einer persönlichen Notlage ?\n- Beurteilung des Preis-Leistungsverhältnisses der Wohnung\n- Mitgliedschaft des Mietinteressenten oder anderer Personen bei einer Mieterschutzorganisation\n- Interesse am Abschluss eines Koppelungsgeschäfts, namentlich eines Versicherungsvertrags mit der betreffenden Liegenschaftsverwaltung\n- Bestehen chronischer Krankheiten\n- nur punktuelle Angaben zur finanziellen Situation des Mietinteressenten, die über das\ngrundsätzlich Zulässige hinausgehen, aber dennoch kein vollständiges Bild der finanziellen\nSituation des Mietinteressenten ergeben (zum Beispiel Fragen nach Abzahlungs- und\nLeasingverträgen oder nach Lohnzessionen)\n\n5. Referenzen nur bei den vom Mietinteressenten selbst angegebenen Personen einzuholen und\nvon der Referenzperson grundsätzlich nur die vom Mietinteressenten gemachten Angaben\nbestätigen zu lassen. Ist die Erhebung weiterer Angaben erforderlich, so ist der Mietinteressent darüber vorher zu informieren.\n\n6. Für Wartelisten, die sich nicht auf ein konkretes Wohnobjekt beziehen, grundsätzlich, wenn\nkeine besonderen Gründe weitere Angaben erfordern, nur Name, Vorname und Adresse des\nInteressenten zu erheben.\npage 15\n\n7. Diese Empfehlung wird den Vermieter- und Mieterverbänden, welche an der Vernehmlassung teilgenommen haben, mit Erwägungen per eingeschriebenen Brief zugestellt. Die\nEmpfehlung selbst wird zudem im Bundesblatt veröffentlicht.\nPersonen, welche Wohnungen vermieten und denen die Empfehlung zugestellt wurde,\nkönnen innerhalb von dreissig Tagen ab Zustellung der Empfehlung erklären, ob sie die\nEmpfehlung ablehnen.\nAndere Personen, welche Wohnungen vermieten, können innerhalb von dreissig Tagen nach\nder Veröffentlichung der Empfehlung im Bundesblatt erklären, ob sie die Empfehlung\nablehnen.\nWird die Empfehlung abgelehnt oder stellt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte nach\nAblauf der Frist fest, dass sie nicht eingehalten wird, so kann er die Angelegenheit gemäss\nArt. 29 Abs. 4 DSG der Eidgenössischen Datenschutzkommission zum Entscheid vorlegen.\n\nDER EIDGENÖSSISCHE\nDATENSCHUTZBEAUFTRAGTE\nDer Beauftragte:\nO. Guntern\n"}