{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "1994-11-21", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_19941121---Anmeldefo_1994-11-21.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/W8kmqmfQjeBl/19941121%20-%20Anmeldeformulare%20f%C3%BCr%20Mietwohnungen.pdf", "Checksum": "46cd7ad70ea7f703fefff58d04055d57"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["19941121 - Anmeldeformulare für Mietwohnungen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 21.11.1994"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 21.11.1994"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 21.11.1994"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sachverhalt vom 21. November 1994 betreffend Anmeldeformulare für Mietwohnungen"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:13:44", "Checksum": "74c96109f99ed7088a7eb4cf6b049fa6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 21.11.1994\nRegeste:\nSachverhalt vom 21. November 1994 betreffend Anmeldeformulare für Mietwohnungen\n\n7. Ob eine bestimmte Angabe erhoben werden darf oder nicht, kann abschliessend nur im\nEinzelfall und gestützt auf die soeben dargelegten Bearbeitungsgrundsätze geprüft werden.\nIm folgenden werden die am häufigsten verlangten Angaben auf ihre grundsätzliche\nZulässigkeit hin überprüft. Wird eine Angabe im folgenden als grundsätzlich unzulässig\nbezeichnet, so kann der Vermieter sie nur noch erheben, wenn er dafür einen besonderen\nRechtfertigungsgrund geltend machen kann. Besteht kein solcher Rechtfertigungsgrund, so\nempfiehlt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, die Erhebung der Angabe zu\nunterlassen.\na. Personalien\nName und Vorname: Die Erhebung dieser Angaben ist für sämtliche Personen, die dem\nMietvertrag als Partei beitreten werden zulässig.\nAdresse: Auch die Erhebung der Adresse ist für sämtliche Personen, die dem Mietvertrag als\nPartei beitreten werden, grundsätzlich zulässig. Hingegen darf nach der Adresse oder\nTelefonnummer anderer Personen (z.B. der Eltern) nur gefragt werden, wenn es dafür\neinen besonderen Rechtfertigungsgrund gibt.\nGeburtsdatum: Nach dem Geburtsdatum (der erwachsenen Personen, nicht aber der Kinder)\ndarf grundsätzlich gefragt werden, da diese Angabe für eine einwandfreie\nIdentifikation einer Person von Nutzen ist. Nur unter besonderen Umständen zulässig\nist hingegen die Frage nach anderen Identifikationskriterien, wie AHV-Nummer und\nHeimatort (siehe dort).\nAnzahl Personen in der Wohnung, davon Kinder: Die Erhebung dieser Angaben ist zulässig,\nnicht aber die Frage nach Alter, Geschlecht oder Ausbildungsstand der Kinder, ausser\nes gebe einen besonderen Rechtfertigungsgrund. Auch die Frage nach dem\nVerwandtschaftsverhältnis zwischen den verschiedenen Personen oder nach deren\nGeschlecht ist nur zulässig, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund besteht.\nÄnderungen in der familiären Situation des Mieters berechtigen den Vermieter nur\nzur Kündigung, wenn ihm daraus wesentliche Nachteile entstehen (Art. 271a Abs. 1\nlit. f OR). Da der Vermieter also häufig den Mietvertrag bei einer Änderung der\nfamiliären Situation nicht künden kann, haben Angaben über die familiäre Situation\nfür ihn von Anfang an ohnehin nur einen beschränkten Wert.\npage 9\n\n"}